Grundlage der Entscheidung vom 20.12.2023 (Gesch.Nr.: 3 U8/23) war der Streit zur Auslegung des Begriffes „vorhandenes Barvermögen“ in einem Testamtent.
Fast jede Person verfügt inzwischen über Social-Media-Profile, z.B. Facebook oder Instagram. Was passiert aber mit diesen Profilen, wenn ein Mensch stirbt?
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