Kann eine Schenkung der Schwiegereltern rückabgewickelt werden?

Kann eine Schenkung der Schwiegereltern rückabgewickelt werden?


In seinem Urteil vom 9.5.2023 – 3 U 55/22 hat das OLG Brandenburg die Modalitäten zu der Rückabwicklung einer Schenkung der Schwiegereltern dargelegt. Eine Rückgewähr bei Scheitern der Ehe soll hiernach über die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) möglich sein. Die Geschäftsgrundlage wird in der im Regelfall bestehenden Erwartung der Schwiegereltern, dass die Beziehung dauerhaften Bestand haben wird, gesehen. Bei Scheitern der Ehe und somit Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist dann zu prüfen, ob die bestehende Vermögenslage der Schenkenden unzumutbar ist und daher einer Vertragsanpassung bedarf. Das OLG Brandenburg bejaht in vorliegendem Fall diese Frage. Im Hinblick auf das „Wie“ der Anpassung wird diese regelmäßig auch bei Schenkung einer Immobilie über eine Rückgewähr in Geld erfolgen. Es ist jedoch in Ausnahmesituationen auch die Rückübertragung der Immobilie denkbar. 


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