Was wird von der Formulierung „vorhandenes Barvermögen“ im Testament umfasst?

Was wird von der Formulierung „vorhandenes Barvermögen“ im Testament umfasst?


Grundlage der Entscheidung des OLG Oldenburg v. 20.12.2023 (Gesch.Nr.: 3 U8/23) war der Streit zur Auslegung des Begriffes „vorhandenes Barvermögen“ in einem Testamtent. Die Bedachte war der Auffassung, dass die Erblasser damit die gesamten liquiden Mittel gemeint haben, somit neben vorhandenem Bargeld insbesondere auch sämtliches Guthaben bei Kreditinstituten und Wertpapiere. Das OLG Oldenburg hat hierzu entschieden, dass der Begriff Barvermögen heutzutage das gesamte Geld, das sofort, also auch über eine Kartenzahlung, verfügbar ist, umfasst. Wertpapiere fallen nach dieser Entscheidung nicht hierunter. Genauso dürfte es sich bei mit Kündigungsfristen festgelegtem Geld verhalten. Diese Positionen fallen unter den weiteren Begriff des Kapitalvermögens. Eine Klarstellung innerhalb von Testamenten ist daher zur Streitvermeidung dringend angeraten.


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