Rechtsanwältin Sandra Straube
berät und vertritt Sie in folgenden Rechtsgebieten:
NOTARIN STRAUBE
Frau Notarin Straube betreut sie in allen notariellen Angelegenheiten von der Fertigung von Grundstückskaufverträgen über Eheverträge und Testamente bis hin zu gesellschaftsrechtlichen Regelungen.
FAMILIEN- UND SCHEIDUNGSRECHT
Im Familienrecht ist Sandra Straube insbesondere auf den folgenden Gebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
1. Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
2. Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarung, gerichtliche Verfahren
3. Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen - auch in der Phase der Trennung, Unterhaltsprozesse, Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelicher - sowie auch Elternunterhalt
4. Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung, Zugewinnausgleich
5. Kindschaftsrecht: Klärung der Vaterschaft
6. Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
7. Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
8. Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.
ERBRECHT
Auf dem Gebiet des Erbrechts ist Rechtsanwältin Sandra Straube insbesondere bei der Gestaltung und Formulierung von Testamenten beratend tätig.
Aufgrund intensiver Besprechungen mit Ihnen werden Verfügungen von Todes wegen auf Sie und Ihre Lebenssituation individuell abgestimmt und gemäß Ihren Wünschen gefertigt.
Darüber hinaus begleitet Frau Straube auch Erbauseinandersetzungen, die Überpüfung von testamentarischen Verfügungen sowie die Ermittlung des Erbteils.
ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Das Allgemeine Zivilrecht ist ein weiterer Schwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Bunk.
Dieses umfasst beispielsweise die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Der Jurist unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz.
Häufig geht es um die Durchsetzung und Betreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.
VERWALTUNGSRECHT
Die Kanzlei Straube und Bunk berät und vertritt Sie auch im Baurecht, Ordnungsrecht und Bußgeldrecht.
Häufig wiederkehrende Fragen in diesen Bereichen des Verwaltungsrechts beziehen sich auf Baugenehmigungen, Vorbescheide, Baunachbarrecht, Bebauungsplanung, Beitragsrecht, Erschließungsbeitrag und Straßenbaubeitrag.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.