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Nachlasspflegschaft bei Tod des Mieters

Dez. 02, 2022

Nachlasspflegschaft bei Tod des Mieters


Mietverhältnis beenden


Wie kann das Mietverhältnis beendet und abgewickelt werden? Vor allem wie können restliche Forderungen beigetrieben werden? Wie ist mit den Gegenständen welche sich in der Wohnung befinden zu verfahren? 


Es sind zunächst eventuelle Erben zu suchen, hierbei ist im Kreis der Verwandten, Bekannten, Freunde und Nachbarn zu ermitteln. 

Sollten die Erben unbekannt bleiben, so ist ein Antrag auf Nachlasspflegschaft beim örtlich zuständigen Gericht zu stellen. 


In dem Antrag darzustellen sind:


  • Der Tod des Mieters
  • Das Bestehen des Mietverhältnisses bis zum Tod
  • Nachweis der erfolglos gebliebenen Bemühungen zur Ermittlung eintretender Personen in das Mietverhältnis, zumindest beim Standesamt, beim Nachlassgericht sowie in der Nachbarschaft und im Freundeskreis des Verstorbenen.


Vorgelegt werden muss zur Glaubhaftmachung:


  • Der Mietvertrag und Zahlungsbelege
  • Sterbeurkunde, ersatzweise Beantragung der Beiziehung der Akten unter Benennung eines nachlassgerichtlichen Aktenzeichens 
  • Ggf. eigene eidesstattliche Versicherungen

Wenn die Nachlasspflegschaft erstritten ist und der Nachlasspfleger eingesetzt wurde, kann diesem gegenüber rechtssicher gekündigt werden. Er hilft ebenfalls bei der Abwicklung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis. Im Fall der gedeckten Kosten muss er die Räumung und Herausgabe der Wohnung veranlassen.


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Was wird von der Formulierung „vorhandenes Barvermögen“ im Testament umfasst? Grundlage der Entscheidung des OLG Oldenburg v. 20.12.2023 (Gesch.Nr.: 3 U8/23) war der Streit zur Auslegung des Begriffes „vorhandenes Barvermögen“ in einem Testamtent. Die Bedachte war der Auffassung, dass die Erblasser damit die gesamten liquiden Mittel gemeint haben, somit neben vorhandenem Bargeld insbesondere auch sämtliches Guthaben bei Kreditinstituten und Wertpapiere. Das OLG Oldenburg hat hierzu entschieden, dass der Begriff Barvermögen heutzutage das gesamte Geld, das sofort, also auch über eine Kartenzahlung, verfügbar ist, umfasst. Wertpapiere fallen nach dieser Entscheidung nicht hierunter. Genauso dürfte es sich bei mit Kündigungsfristen festgelegtem Geld verhalten. Diese Positionen fallen unter den weiteren Begriff des Kapitalvermögens. Eine Klarstellung innerhalb von Testamenten ist daher zur Streitvermeidung dringend angeraten. Jetzt Kontakt aufnehmen
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Anwaltskanzlei Sandra Straube - Elterliche Sorge ✅ Dem betreuenden Elternteil die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Mehr erfahren
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Anwaltskanzlei Sandra Straube - Erbausschlagung für minderjährige Kinder ✅ Kommen minderjährige Kinder als Erben in Betracht und soll das Erbe ausgeschlagen werden, so müssen die Eltern folgendes beachten.
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