Erbrecht

Rechtsanwältin für Erbrecht
Sandra Straube


ERBRECHT

Auf dem Gebiet des Erbrechts ist Rechtsanwältin Sandra Straube insbesondere bei der Gestaltung und Formulierung von Testamenten beratend tätig.


Aufgrund intensiver Besprechungen mit Ihnen werden Verfügungen von Todes wegen auf Sie und Ihre Lebenssituation individuell abgestimmt und gemäß Ihren Wünschen gefertigt.


Darüber hinaus begleitet Frau Straube auch Erbauseinandersetzungen, die Überpüfung von testamentarischen Verfügungen sowie die Ermittlung des Erbteils.

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Das Erbrecht ist ein komplexes Thema, welches mit vielen Emotionen verbunden ist. Die Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen dabei, frühzeitig vorzusorgen und wichtige Regelungen über den Nachlass zu treffen.


Nutzen Sie unsere Expertise. Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt können wir Sie auch als Notar begleiten und einen Erbvertrag aufsetzen.


Was ist das Erbrecht?


Das Erbrecht ist ein Teil des Zivilrechts und ist im 5. Buch des BGB (des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geregelt. Das Erbrecht umfasst folgende Bereiche:


  • Gesetzliche Erbfolge und Erbansprüche
  • Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge)
  • Erbauseinandersetzungen


Auf dem Gebiet des Erbrechts sind wir insbesondere bei der Gestaltung und Formulierung von Testamenten beratend tätig. Aufgrund intensiver Besprechungen mit Ihnen werden Verfügungen von Todes wegen auf Sie und Ihre Lebenssituation individuell abgestimmt und gemäß Ihren Wünschen aufgesetzt.

Darüber hinaus begleiten wir Sie auch bei Erbauseinandersetzungen, der Überprüfung von testamentarischen Verfügungen sowie der Ermittlung des Erbteils.


Wie steht das Erbrecht zum Familienrecht?


Das Erbrecht und das Familienrecht sind eng miteinander verbunden. Es gibt immer wieder Überschneidungen. Im Familienrecht wird beispielsweise ein Ehevertrag aufgesetzt. Um im Falle des Todes Regelungen zu treffen, ist hingegen ein Testament nötig. In jedem der beiden Schriftstücke spielt die Aufteilung der Vermögenswerte eine wichtige Rolle.


Suchen Sie nicht länger nach einem Anwalt für Erbrecht und Familienrecht, sondern nehmen Sie gleich Kontakt auf. Gern stehen wir Ihnen als kompetenter Partner bei allen Fragen zum Erbvertrag oder auch zum Ehevertrag zur Verfügung.


Wie kann ein Anwalt im Erbrecht helfen?


In Erbangelegenheiten kann es mitunter um immense Vermögenswerte gehen. Es gilt daher, rechtzeitig durchdachte Entscheidungen zu treffen, um die Erbschaftssteuer gering zu halten. Je nach Konstellation können Sie Immobilien und sonstiges Vermögen auch ohne Versteuerung an Ihre Erben weitergeben.


Gern beraten wir Sie umfassend, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. So erhalten Sie Rechtssicherheit und vermeiden spätere Erbstreitigkeiten. Lassen sich diese nicht umgehen, helfen wir Ihnen dabei, Ihre Rechte außergerichtlich oder auch vor Gericht durchzusetzen.


Testamente und Erbverträge als Vorsorgemaßnahme


Die Testamentserstellung ist nicht an eine besondere Form geknüpft. Sie können das Testament daher handschriftlich aufsetzen und zu Hause in Ihrem Safe verschließen. Nicht immer führt dies jedoch zum gewünschten Ergebnis, denn es lauern zahlreiche Fallstricke.

Als Anwalt für Erbrecht helfen wir Ihnen, ein Testament mit Vor- und Nacherbschaft zu gestalten, den Pflichtteil zu kürzen oder auch einen gemeinsamen Erbvertrag mit Ihren Erben aufzusetzen.


Die Erbfolge beeinflussen


Treffen Sie keine Vorkehrungen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach steht dem Ehepartner ein Viertel des Erbteils zu, bei einer Zugewinngemeinschaft zusätzlich ein weiteres Viertel. Die übrige Hälfte entfällt auf Ihre Kinder.


Bei verstorbenen Kindern erben die Enkelkinder. Ansonsten kommen Erben der 2. Ordnung als Erben in Betracht. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen gibt es viele Möglichkeiten, die Erbfolge durch ein Testament oder einen Vertrag zu beeinflussen.


Da die Konstellationen mitunter sehr komplex sind und sich die Vermögenswerte nicht immer einfach aufteilen lassen, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei beratend zur Seite.


Erbauseinandersetzungen


Nach einem Todesfall entsteht häufig eine Erbengemeinschaft. Diese endet mit der Erbauseinandersetzung durch einen Vertrag. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und ggf. eine Erbteilungsklage einzureichen.


Sie haben Fragen zu anderen Rechtsgebieten? Nutzen Sie die Möglichkeit, noch heute Kontakt mit unserer Rechtsanwaltskanzlei aufzunehmen.

Anwalt für Erbrecht

Anwältin Straube für Erbrecht betreut sie in allen Angelegenheiten im Erbrecht.


Für einen Termin melden Sie sich bitte unter einer der Rufnummern:

05363 / 818151-11

Frau Breiteneder

05363 / 818151-12

Frau Pioch

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