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Elterliche Sorge

März 02, 2023

Anwaltskanzlei Sandra Straube - Elterliche Sorge


OLG Koblenz – Beschluss v. 7.7.2022 – 13 UF 203/22


  1. Zweck des Umgangs ist es nicht. Dem betreuenden Elternteil die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Vielmehr hat der betreuende Elternteil Umfang und zeitliche Lage seiner Erwerbstätigkeit an dem Betreuungsbedürfnis des Kindes auszurichten. Damit einhergehende wirtschaftliche Folgen sind ggf. unterhaltsrechtlich auszugleichen.
     
  2. Anderes kann gelten, wenn sich der Umgangsberechtigte hinsichtlich der von ihm beanspruchten Umgangszeiten im Hinblick auf die zeitliche Lage der Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils treuwidrig verhält. 


Maßstab der unterhaltsrechtlichen Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist also allein das Kindeswohl. (so schon BGH 2010; FamRZ 2010, 1880 Rz. 287) Finanzielle Einbußen aus der Erwerbstätigkeit werden nur insoweit berücksichtigt falls diese negative Auswirkungen auf das Kindeswohl haben sollten.


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25 Apr., 2024
Was wird von der Formulierung „vorhandenes Barvermögen“ im Testament umfasst? Grundlage der Entscheidung des OLG Oldenburg v. 20.12.2023 (Gesch.Nr.: 3 U8/23) war der Streit zur Auslegung des Begriffes „vorhandenes Barvermögen“ in einem Testamtent. Die Bedachte war der Auffassung, dass die Erblasser damit die gesamten liquiden Mittel gemeint haben, somit neben vorhandenem Bargeld insbesondere auch sämtliches Guthaben bei Kreditinstituten und Wertpapiere. Das OLG Oldenburg hat hierzu entschieden, dass der Begriff Barvermögen heutzutage das gesamte Geld, das sofort, also auch über eine Kartenzahlung, verfügbar ist, umfasst. Wertpapiere fallen nach dieser Entscheidung nicht hierunter. Genauso dürfte es sich bei mit Kündigungsfristen festgelegtem Geld verhalten. Diese Positionen fallen unter den weiteren Begriff des Kapitalvermögens. Eine Klarstellung innerhalb von Testamenten ist daher zur Streitvermeidung dringend angeraten. Jetzt Kontakt aufnehmen
11 März, 2024
In seinem Urteil vom 9.5.2023 – 3 U 55/22 hat das OLG Brandenburg die Modalitäten zu der Rückabwicklung einer Schenkung der Schwiegereltern dargelegt.
05 Okt., 2023
Löschung von Social-Media-Profilen im Sterbefall Fast jede Person verfügt inzwischen über Social-Media-Profile, so z.B. bei Facebook, Instagram, Twitter o.ä.. Was passiert aber mit diesen Profilen, wenn ein Mensch stirbt? Sinnvoll ist in diesen Fällen, bereits zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen. So können Verfügungen in Vorsorge- und Generalvollmachten aufgenommen und Personen benannt werden, die im Falle des Todes die Konten und Profile verwalten dürfen. Denken Sie jedoch daran, dass Sie an einem sicheren, aber auffindbarem Ort Ihre Zugangsdaten hinterlegen. Mit einer solchen Vollmacht auch über die Social-Media-Profile zu verfügen, können zeitnah Verträge, Abos etc. nach dem Ableben unverzüglich gekündigt werden, wenn die Vollmacht über den Tod hinaus ausgestellt ist. Neben der Beendigung des Vertrages, können Bevollmächtigte auch verlangen, dass die Daten gelöscht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, bei den Profilen einen sog. „Gedenkzustand“ zu beantragen. Die Inhalte werden dann nicht gelöscht, sondern bleiben erhalten und sind in der Chronik als Erinnerung teilbar. Jetzt Kontakt aufnehmen
17 Jan., 2023
Anwaltskanzlei Sandra Straube - Erbausschlagung für minderjährige Kinder ✅ Kommen minderjährige Kinder als Erben in Betracht und soll das Erbe ausgeschlagen werden, so müssen die Eltern folgendes beachten.
02 Dez., 2022
Anwaltskanzlei Straube - Nachlasspflegschaft bei Tod des Mieters ✅ Wie kann das Mietverhältnis beendet und abgewickelt werden? Vor allem wie können restliche Forderungen beigetrieben werden?
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