ERBRECHT

ERBRECHT

Auf dem Gebiet des Erbrechts ist Rechtsanwältin Sandra Straube insbesondere bei der Gestaltung und Formulierung von Testamenten beratend tätig.

Aufgrund intensiver Besprechungen mit Ihnen werden Verfügungen von Todes wegen auf Sie und Ihre Lebenssituation individuell abgestimmt und gemäß Ihren Wünschen gefertigt.

Darüber hinaus begleitet Frau Straube auch Erbauseinandersetzungen, die Überpüfung von testamentarischen Verfügungen sowie die Ermittlung des Erbteils.
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