ALLGEMEINES ZIVILRECHT

ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Das Allgemeine Zivilrecht ist ein weiterer Schwerpunkt von Frau Straube. 

Dieses umfasst beispielsweise die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Die Juristin unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz.

Häufig geht es kaum um die Durchsetzung und Betreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.
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